/ Juni 14, 2020
Darf Reitunterricht stattfinden? (akt. 10.06.2020) Der Trainingsbetrieb (einschließlich Reitunterricht) ist an der frischen Luft, im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zulässig: • Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen, • Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 20 Personen, inklusive Trainer/Reitlehrer, • kontaktfreie Durchführung, • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von
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