Jugendordnung des Verbandes der Pferdesportvereine Oberbayern e.V.
§ 1 Namen, Mitgliedschaft
Die oberbayerische Pferdesportjugend des Verbandes („Oberbayerische Pferdesportjugend“) bilden alle Jugendlichen (m/w/d), die max. 27 Jahre alt sind (Personen, die das 28. Lebensjahr vollenden, scheiden aus Altersgründen aus der Reiterjugend aus) und die dem oberbayerischen Regionalverband („Verband der Pferdesportvereine Oberbayern e.V. bzw. Pferdesportverband Oberbayern“) angeschlossenen Reit-, Fahr- und Voltigiervereinen angehören, sowie deren gewählte Jugendvertreter.
Sofern in dieser Jugendordnung bei Bezugnahmen auf Personen auf die männliche Form Bezug genommen wird, geschieht dies aus Gründen der Lesbarkeit und die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter (m/w/d).

§ 2 Zweck
(1)Förderung des Pferdesports (Breiten- und Leistungssport) im Bereich der Oberbayerischen Pferdesportjugend in allen Disziplinen und Wahrung des ideellen Charakters des Pferdesports.
(2)Die erwachsenen Repräsentanten des Verbandes sollen als Vorbild für die Oberbayerische Pferdesportjugend dienen und die Oberbayerische Pferdesportjugend zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Pferd auf Grundlage der ethischen Grundsätze des Pferdefreundes anleiten. Zweck der Jugendversammlung ist daher die aktive Einbeziehung der Oberbayerischen Pferdesportjugend in die Arbeit des Pferdesportverbandes Oberbayern.

§ 3 Aufgaben
(1)Die Oberbayerische Pferdesportjugend vertritt die gemeinsamen Interessen der jugendlichen Pferdesportler im Pferdesportverband Oberbayern, sowie gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit.
(2)Die Oberbayerische Pferdesportjugend ist Mitglied der bayerischen Pferdesportjugend und der bayerischen Sportjugend des BLSV und bekennt sich zur freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben. Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
(3)Die Jugendleitung des Pferdesportverbandes Oberbayern repräsentiert die Oberbayerische Pferdesportjugend und ihr obliegt die Vertretung der Belange der Oberbayerischen Pferdesportjugend im Rahmen der Satzung des Pferdesportverbandes Oberbayern.
(4)Die Arbeit der Jugendversammlung und des Ausschusses Jugend erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Pferdesportverbandes Oberbayern.
(5)Die Jugendversammlung kann Anregungen und Anträge dem Vorstand des Pferdesportverbandes Oberbayern vorlegen, der auf Antrag darüber zu beschließen hat.

§4 Organe
Die Oberbayerische Pferdesportjugend setzt sich zusammen aus
– Jugendversammlung gem. § 5 („Jugendversammlung“)
– Jugendleitung gem. § 6 („Jugendleitung“)
– Ausschuss Jugend gem. § 6 („Ausschuss Jugend“)

§ 5 Jugendversammlung
(1)Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Oberbayerischen Pferdesportjugend.
(2)Die Jugendversammlung setzt sich zusammen aus der Jugendleitung, dem Ausschuss Jugend und je angeschlossenem Verein folgenden Stimmberechtigten: zwei (2) Vertretern bzw. je einem zusätzlichen Vertreter, falls für den jeweiligen Verein eine Person mit mind. 16 und max. 27 Jahren anwesend ist.
(3)Die ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist mit den Stimmen der anwesenden Mitgliedsvereine beschlussfähig. Jedes Vereinsmitglied kann nur eine (1) Stimme ausüben. Die Mitglieder der Jugendleitung und des Ausschusses Jugend haben je eine Stimme, die bei der Wahl und der Entlastung nicht ausgeübt werden kann.
(4)Die Jugendversammlung beschließt in einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Jugendversammlung wählt in geheimer Wahl die Jugendleitung, es sei denn, es wird vorab die Wahl per Handzeichen beschlossen.
(5)Die Jugendversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht der Jugendleitung entgegen.
(6)Die Jugendversammlung soll jährlich vor der Mitgliederversammlung des Pferdesportverbandes Oberbayern zusammentreffen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei (2) Wochen. Die Tagesordnung ist der schriftlichen Einladung beizufügen.
(7)Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder (je Verein max. drei (3) Stimmberechtigte gem. Ziffer 5 (2), sofern anwesend), ferner auf Beschluss der Jugendleitung oder der Vorstandschaft ist eine außerordentliche Versammlung durch den Jugendleiter einzuberufen.
(8)Aufgaben der Jugendversammlung:
• Entgegennahme des Jahresberichts der Jugendleitung
• Wahl des Jugendleiters und seines Stellvertreters
• Abstimmung über Änderungen der Jugendordnung
• Erarbeitung von Vorschlägen für das Jahresprogramm der
Oberbayerischen Pferdesportjugend
• Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen im Jugendleistungs- und –breitensports
• Durchführung von Jugendfreundschaftsveranstaltungen
• Beschlussfassung über Anträge an den Pferdesportverband Oberbayern

§ 6 Jugendleitung und Ausschuss Jugend
(1)Die Jugendleitung setzt sich zusammen aus:
1. dem Jugendleiter
2. dem Stellvertreter des Jugendleiters
3. dem Jugendsprecher und einem Stellvertreter
(2)Der Ausschuss Jugend setzt sich zusammen aus:
1. der Jugendleitung
2. weiteren, vom Vorstand des Pferdesportverbandes Oberbayern in den Ausschuss Jugend berufenen Fachbeiräten.
(3)Der Jugendleiter und sein Stellvertreter werden von der Jugendversammlung für vier (4) Jahre gewählt.
(4)Der Stellvertreter des Jugendleiters wird von dem Jugendleiter vorgeschlagen und muss von der Jugendversammlung gewählt werden für vier (4) Jahre. Erreicht der von dem Jugendleiter vorgeschlagene Stellvertreter nicht die notwendige, einfache Stimmenmehrheit, so schlägt der Jugendleiter eine andere Person als Stellvertreter zur Wahl vor. Gelingt es nicht, einen Stellvertreter
zu wählen, so bleibt dieses Amt bis zum nächsten Zusammentreffen
der Jugendversammlung unbesetzt.
(5)Der Jugendleiter und sein Stellvertreter müssen am Tag der Wahl
mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein.
(6)Der Jugendsprecher und sein Stellvertreter werden für vier (4) Jahre gewählt. Die Jugendsprecher müssen am Tag der Wahl mind. sechzehn (16) Jahre und dürfen max. fünfundzwanzig (25) Jahre alt sein.
(7)Die Wahlperiode stimmt mit der des Pferdesportverbandes Oberbayern überein. Beim Ausscheiden eines Mitgliedes der Jugendleitung erfolgt in der nächsten Sitzung der Jugendversammlung eine Ergänzungswahl.
(8)Aufgaben des Jugendleiters:
• Der Jugendleiter vertritt die Belange der Oberbayerischen Pferdesportjugend gegenüber dem Oberbayerischen Pferdesportverband und im Einvernehmen mit dem Verbandsvorstand in Jugendgremien und in Kooperation mit seinem Stellvertreter auch nach außen.
• Der Jugendleiter hat Sitz und Stimme in der Verbandsvorstandschaft gem. § 11 der Satzung des Pferdesportverbandes Oberbayern.
• Vorbereitung und Einberufung der Sitzung der Jugendversammlung sowie deren Leitung:
• Erstellung des Berichtes über alle relevanten und die Oberbayerische Pferdessportjugend betreffenden Ereignisse der vorangegangenen zwölf (12) Monate vor der Sitzung und
Erstellung einer Jahresplanung für die kommenden zwölf (12) Monate.
• Unterrichtung des Verbandsvorstandes über alle wesentlichen Vorhaben und Beschlüsse der Jugendversammlung.
• Führung des Vorsitzes der Jugendleitung und des Ausschusses Jugend.
(9) Aufgaben der Jugendleitung
• Anhörung der Belange, Wünsche und Anregungen der Jugendversammlung.
• Organisation der Arbeit des Ausschusses Jugend
• Vertretung der Oberbayerischen Pferdesportjugend gegenüber Landesverbänden und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sowie ggf. weiteren Verbänden.
(10) Aufgaben des Ausschusses Jugend
• Leitung der Organisation von Veranstaltungen der
Oberbayerischen Pferdesportjugend
• Sportliche Betreuung der Oberbayerischen Pferdesportjugend.
(11) Jedes Mitglied der Jugendleitung und des Ausschusses Jugend hat in Sitzungen dieser Gremien eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendleiters.
(12) In der Jugendversammlung und bei allen Sitzungen der Jugendleitung und des Ausschusses Jugend hat der 1. Vorsitzende des Pferdesportverbandes Oberbayern oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter beratende Stimme.

§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Jugendordnung unwirksam oder und urchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die vorstehende Jugendordnung wurde durch die Jugendversammlung am 28.09.2020 mit den vorgesehenen.

Änderungen und Ergänzungen beschlossen und am selben Tag von der Mitgliederversammlung bestätigt; sie tritt nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des Verbandes am 28.09.2020 in Kraft.